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23.05.2013 |
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Diesen Artikel finden Sie unter: http://www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/umsetzung/index.php |
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Bewirtschaftungsplanung
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Nach Beendigung der Planungsphase wird nunmehr begonnen, den Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015 und das Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015 umzusetzen. Die Entwürfe der Dokumente wurden vom Dezember 2008 bis Juni 2009 offen gelegt, danach überarbeitet und verschiedenen Abstimmungen unterzogen. Am 05. November hat das hessische Kabinett in seiner Sitzung beiden Dokumenten zugestimmt, die damalige Ministerin Lautenschläger hat am 01. Dezember 2009 den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm festgestellt (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 21. Dezember 2009, Nr. 52 S. 3112).
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Hinsichtlich des Bewirtschaftungsplans wurde im März 2010 der europäischen Kommission berichtet.
Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015
In den Flussgebieten Rhein und Weser sind Bewirtschaftungspläne erstellt worden, die sich mit den überregionalen Aspekten befassen. In Hessen wurde ein eigener Plan erstellt, der sich mit den hessischen Belangen befasst. Der Inhalt des Bewirtschaftungsplans hält sich eng an die Vorgaben der EG-WRRL und berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte:
- Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit (FGE) bzw. der hessischen Einzugsgebiete an Rhein und Weser
- Zusammenfassung der signifikanten Belastungen
- Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete
- Karte der Überwachungsnetze und Darstellung der Ergebnisse
- Liste der Umweltziele, insbesondere Darstellung und Begründung von Ausnahmen
- Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse
- Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme
- Verzeichnis detaillierter Programme und Pläne mit Inhaltsangaben
- Zusammenfassung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Liste der zuständigen Behörden
- Anlaufstelle und Verfahren zur Beschaffung von Hintergrundinformationen
In Hessen sind folgende Belastungen von besonderer Bedeutung:
- Hydromorphologische Veränderungen/ Abflussregulierung
- Nährstoffbelastungen
- Belastungen mit organischen Stoffen
- Belastungen mit gefährlichen Stoffen
- Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugsgebiet
- Mögliche Belastungen von grundwasserabhängigen Landökosystemen durch Grundwasserentnahmen.
Die Überwachung hat ergeben, dass sich bei den Fließgewässern von 433 Wasserkörpern (OWK) lediglich 28 OWK in einem guten ökologischen Zustand befinden. Der ökologische Zustand ist in 117 OWK mäßig, in 167 OWK unbefriedigend und in 114 OWK schlecht (für 7 grenzüberschreitende OWK fehlen die Bewertungen). Aufgrund der nicht bekannten Belastungssituation durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde der chemische Zustand von 346 OWK als unklar eingestuft. Lediglich fünf OWK konnten als gut eingestuft werden. Ursachen für das Nicht-Erreichen des guten chemischen Zustands (82 OWK) sind neben den PAK Pflanzenschutzmittel (PSM), Schwermetalle und Tributylzinn-Verbindungen.
Alle hessischen Grundwasserkörper (GWK) befinden sich in einem guten mengenmäßigen Zustand. 104 von 128 GWK wurden in einen guten chemischen Zustand eingestuft. Ursachen für einen schlechten Zustand (24 GWK) waren Belastungen mit PSM, Nitrat oder Salzabwasser. Der Hauptgrund liegt bei der landwirtschaftlichen Flächennutzung als diffuse Quelle.
Zu den Dokumenten des festgestellten Bewirtschaftungsplans Hessen 2009-2015 gelangen Sie durch Klick auf den nachstehenden Link:
Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015
Das Maßnahmenprogramm enthält die Maßnahmen, die durchgeführt werden, um den bisherigen hohen Standard des hessischen Gewässerschutzes aufrecht zu erhalten (grundlegende Maßnahmen). Weiterhin enthält das Maßnahmenprogramm die ergänzenden Maßnahmen, die zusätzlich erforderlich sind, um die Umweltziele der EG-WRRL zu erreichen. Zum Maßnahmenprogramm Hessen wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt, die die Erstellung eines Umweltberichtes bedingt.
Zun den ergänzenden Maßnahmen gehören:
a) Maßnahmen zur Verminderung der stofflichen Belastungen
- Maßnahmen zur Verminderung von Einleitungen von Abwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser (Punktquellen)
- Maßnahmen zur Verminderung der Phosphorbelastungen aus diffusen Quellen
- Maßnahmen zur Verminderung der Stickstoffbelastungen aus diffusen Quellen.
b) Maßnahmen zur Verminderung der Belastung durch Abflussregulierungen und durch hydromorphologische Veränderungen
- Maßnahmen zur Verminderung der Belastungen durch Abflussregulierungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie.
Unterstützende Maßnahmen, die der Umsetzung dienen, sind:
- finanzielle und wirtschaftliche Instrumente
- administrative Instrumente (Landes- und Regionalplanung, Flurneuordnung)
- Aushandlung von Umweltübereinkommen
- Fortbildungsmaßnahmen
- Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben.
Maßstab der hessischen Maßnahmenauswahl war die Erreichung des guten Zustandes aller Gewässer (Umweltziel). Das bedeutet grundsätzlich:
- keine Verschlechterung der Gewässer
- Beibehaltung des guten mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers
- Erreichung des guten chemischen Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer
- Erreichung des guten ökologischen Zustandes der natürlichen oberirdischen Gewässer und des guten ökologischen Potentials der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer.
Wegen technischer oder natürlicher Gegebenheiten und bestehender Unsicherheiten bezüglich der Wirkung der Maßnahmen auf das Ziel des guten Zustandes können nicht alle Maßnahmen im ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015 umgesetzt werden bzw. ihre Wirkung in vollem Umfang entfalten. Für die betroffenen Wasserkörper wurden daher Fristverlängerungen vorgesehen.
Zu den Dokumenten des festgestellten Maßnahmenprogramms Hessen 2009-2015 sowie der Strategischen Umweltprüfung gelangen Sie durch Klick auf den nachstehenden Link:
Um allen mit der Umsetzung von Maßnahmen eine Zusammenfassung der zahlreich existierenden Förderprogramme und -möglichkeiten aufzuzeigen, ist bereits im Mai 2008 eine sogenannte "Förderfibel WRRL" erarbeitet und veröffentlicht wurden. Mit der Veröffentlichung von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan wird nun auch eine überarbeitete 2. Auflage der Förderfibel bereitgestellt. Achtung! Die Förderfibel gibt es nicht in Papierform. Sie ist jedoch hier als pdf-Dokument eingestellt und kann bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden:
Das Maßnahmenprogramm wurde in Hessen unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Dabei spielten Beteiligungswerkstätten und Beteiligungsplattformen eine bedeutende Rolle. Umfassende Informationen hierzu und zur Aufstellung des Maßnahmenprogramms finden Sie unter folgenden Link:
Zur Aufstellung von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan hat es im Vorlauf von Mitte 2005 bis Ende 2006 fünf Pilotprojekte gegeben, deren Ergebnisse in den Planungsprozess eingeflossen sind. Nachstehend ist als Beispiel der Endbericht zum Pilotprojekt Werra-Salzabwasser aus dem Januar 2007 eingestellt.
Parallel dazu werden die Monitoringprogramme durchgeführt, die 2004 bereits begonnen haben. Die Konzeption zu den Monitoringprogrammen wurde im März 2008 fristgerecht an die Europäische Kommission übermittelt.
Weitergehende Informationen zum Monitoring erhalten Sie, indem sie auf den untenstehenden Link klicken.
Die formale Beteiligung der Öffentlichkeit findet in drei Stufen statt:
Das Dokument "Zeitplan und Arbeitsprogramm" wurde im 1. Halbjahr 2007 offengelegt. Zur Endfassung sowie den kommentierten Stellungnahmen gelangen Sie, indem sie auf den nachfolgenden Link klicken.
Das Dokument "Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen" wurde im 1. Halbjahr 2008 offengelegt. Zur Endfassung sowie den kommentierten Stellungnahmen gelangen Sie, indem sie auf den nachfolgenden Link klicken.
Die Dokumente "Entwurf des Bewirtschaftungsplans Hessen 2009-2015" und "Entwurf des Maßnahmenprogramms Hessen 2009-2015" wurden im 1. Halbjahr 2009 offengelegt. Zu den Entwurfsfassungen sowie den kommentierten Stellungnahmen gelangen Sie, indem sie auf den nachfolgenden Link klicken.
Die Feststellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms bis 2015 erfolgte nach der Unterzeichnung durch Frau Ministerin Lautenschläger am 01. Dezember 2009 (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 21. Dezember 2009, Nr. 52 S. 3112).
Stand: 29. Juni 2010
© Mulv Hessen 2011