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23.05.2013 |
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Organisation der Umsetzung
Regionale Zuständigkeiten
Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG - WRRL) in Hessen erfolgte bis zur Feststellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms bis 2015 nach Unterzeichnung durch die damalige Ministerin Lautenschläger am 01. Dezember 2009 (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 21. Dezember 2009, Nr. 52 S. 3112) in Projektform. Die Projektstruktur wurde zum Jahresende 2009 aufgelöst. Die weitere Umsetzung, insbesondere die Durchführung der fortlaufenden Überwachungsprogramme und der ergänzenden Maßnahmen erfolgt in den vorhandenen behördlichen Strukturen des "Regelvollzuges".
Hessen hat Anteile an den Flussgebietseinheiten des Rheins und der Weser. Für die Koordinierung und Abstimmung mit den anderen Mitgliedsstaaten und Bundesländern in den beiden Flussgebietseinheiten ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständig.
Die Flussgebietseinheit Rhein ist in Bearbeitungsgebiete, die Flussgebietseinheit Weser ist in Koordinierungsräume unterteilt. Für die Koordinierung und Abstimmung in den Bearbeitungsgebieten bzw. Koordinierungsräumen sind die Regierungspräsidien Abteilung Umwelt zuständig.
Einen Überblick über die Bearbeitungsgebiete/Koordinierungsräume in den Flussgebieten Rhein und Weser finden Sie in der nachfolgenden Karte.