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Ergebnisse der Offenlegung der Bestandsaufnahme
Die hessischen Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die als erster fachlicher Schritt zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durchzuführen war, wurden in der Zeit vom 1. Juli bis 10. September 2004 offen gelegt. Die Einsicht in die zugehörigen Karten, Tabellen und Erläuterungstexte für Gesamthessen und für die hessischen Anteile der Bearbeitungsgebiete war bei den Staatlichen Umweltämtern Wetzlar, Hanau, Darmstadt, Bad Hersfeld und Kassel möglich. Weiterhin standen alle Unterlagen über die Internetseite www.flussgebiete.hessen.de zur Verfügung. In den ersten zwei Juliwochen wurden die Ergebnisse in fünf Regionalkonferenzen vorgestellt, an denen mehr als 700 Interessierte teilnahmen. Im Rahmen dieser Konferenzen wurde gezielt auf die Offenlegung hingewiesen. In der Zeit der Offenlegung bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Bestandsaufnahme abzugeben und zu diesem Zweck an die BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbH in Düsseldorf zu senden. Insgesamt sind 23 Stellungnahmen eingegangen: 10 von Verbänden, 6 von Städten bzw. Kreisen, 2 von Unternehmen, 3 von anderen Behörden und 2 von Einzelpersonen. Allen Personen und Institutionen, die sich mit ihrer Stellungnahme an der Offenlegung beteiligt haben, sei an dieser Stelle für die konstruktive Kritik und die wertvollen Hinweise gedankt.
Die in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen wurden zusammen mit den Antworten der Wasserwirtschaftsverwaltung tabellarisch zusammengestellt (Synopse). Dabei wurden die Anregungen thematisch (allgemein, Oberirdische Gewässer, Grundwasser) und räumlich (Hessen gesamt und Bearbeitungsgebiete / Koordinierungsräume) gegliedert, so dass nicht alle Inhalte einer Stellungnahme zwingend nacheinander zu finden sind. Aus bearbeitungstechnischen Gründen wird die Synopse in Form von zwei Tabellen im folgenden veröffentlicht. Die Synopse kann weiterhin bis zum 15. Februar 2005 bei den Behörden eingesehen werden, bei denen die Ergebnisse der Bestandsaufnahme offen gelegt wurden (siehe nachstehende Liste). Ergänzend zu den Antworten in der Synopse werden allgemeine Hinweise zu Aspekten gegeben, die häufig in den Stellungnahmen aufgegriffen und wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung gesondert erläutert werden. Die verwendeten Abkürzungen werden in einer eigenen Aufstellung erklärt.
Offen gelegt wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, deren Abschluß Voraussetzung für die fristgerechte Berichterstattung gegenüber der europäischen Kommission bis spätestens 22. März 2005 ist. Es hat sich gezeigt, dass viele Stellungnahmen jedoch über die Kommentierung der Bestandsaufnahme hinausgehen und auf Handlungsbedarf und Konfliktfelder im Zusammenhang anderer Themenfelder eingehen. Bei der Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen wurden vorwiegend die Anregungen differenziert bewertet, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang zur Bestandsaufnahme stehen. Weitergehende wasserwirtschaftliche Fragestellungen können im Kontext der WRRL erst im Zuge der nachfolgenden Umsetzungsschritte angegangen werden und werden möglicherweise Gegenstand der Bewirtschaftungsplanung sein. Eine Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht möglich und würde im übrigen auch der vielfach geforderten Beteiligung bei der Maßnahmenplanung zuwiderlaufen.
Die Bestandsaufnahme stellt zunächst den ersten fachlichen Schritt der Umsetzung der WRRL dar. Ziel der Bestandsaufnahme ist es, eine Einschätzung vorzunehmen, wie wahrscheinlich die Erreichung des guten Zustands der Gewässer ist. Die Bestandsaufnahme ist Grundlage für den nachfolgenden Umsetzungsschritt der Überwachung (Monitoring): eine operative Überwachung findet für die Wasserkörper statt, in denen die Zielerreichung als unklar oder unwahrscheinlich erachtet wurde. Ergebnisse der Bestandsaufnahme können daher im Zuge der Überwachung korrigiert oder bestätigt werden. Die Resultate der Überwachung hinsichtlich des Zustands der Gewässer bilden die Grundlage der Maßnahmenplanung. Diese Umsetzungsschritte befinden sich in der Wasserwirtschaftsverwaltung erst in der Vorbereitungsphase.
Stand: 6. Januar 2005
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