Gemäß Artikel 6 Abs. 1 und Anhang IV der
Richtlinie 2000/60/EG (EU-WRRL) ist ein
Verzeichnis aller Gebiete innerhalb der einzelnen
Flussgebietseinheiten zu erstellen, für die gemäß den spezifischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen Lebensräumen und Arten ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde.
Dieses Verzeichnis ist innerhalb von 4 Jahren (siehe
Fristen) nach Inkrafttreten der Richtlinie, d.h. bis Ende 2004 zu erstellen. Gemäß Anhang IV Nr. 2 sind die Verzeichnisse obligatorischer Bestandteil des
Bewirtschaftungsplans.
Es sind
Karten beizufügen, aus denen sich die Lage jedes Schutzgebietes ergibt.
Im
Handbuch Hessen (Teil 3, Kapitel 1.3) ist die systematische und einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen unter Beachtung insbesondere der Vorgaben der WRRL und der LAWA-Arbeitshilfe beschrieben.
Den Ausführungen der
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) - wird im Wesentlichen gefolgt. Themen mit Schutzgebieten werden hauptsächlich im Teil 3, Kapitel 1.3 der
LAWA-Arbeitshilfe (AH) in der jeweils gültigen Fassung behandelt.
Für Hessen werden themenbezogene landesweite Verzeichnisse der nach EU-rechtlichen Vorschriften ausgewiesenen Schutzgebiete erstellt, als Grundlage für die Erstellung der Teilverzeichnisse für die jeweiligen
Bearbeitungsgebiete - Teil Hessen.
Das Verzeichnis der Schutzgebiete umfasst folgende Arten:
Wasser- und HeilquellenschutzgebieteGebiete, die gemäß Artikel 7 WRRL für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch ausgewiesen wurden bzw. ausgewiesen werden sollen.
FischgewässerGebiete, die für den Schutz von Lebensräumen oder Arten ausgewiesen wurden, sofern die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes ein wichtiger Faktor für diesen Schutz ist.
MuschelgewässerGebiete, die zum Schutz wirtschaftlich bedeutender aquatischer Arten ausgewiesen wurden.
Es gibt in Hessen keine EU-relevanten Muschelgewässer.
BadegewässerGewässer, die als Erholungs- und Badegewässer ausgewiesen wurden.
Nährstoffsensible GebieteNährstoffsensible Gebiete, die im Rahmen der Nitratrichtlinie 91/676/EWG als gefährdete Gebiete sowie Gebiete, die im Rahmen der Richtlinie 91/271/EWG als empfindliche Gebiete ausgewiesen wurden.
Wird nur von Bayern benötigt. In allen anderen Bundesländern entspricht die Landesfläche den nährstoffsensiblen Gebieten.
NATURA 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete)
Gebiete, die für den Schutz von Lebensräumen oder Arten ausgewiesen wurden, sofern die Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustandes ein wichtiger Faktor für diesen Schutz ist.
Das Verzeichnis der Schutzgebiete enthält gemäß Vorgabe der aktuellen LAWA-Arbeitshilfe folgende Daten: