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Wirtschaftliche Analyse in Hessen
Einführung
Ziel der WRRL ist es, bis zum Jahr 2015 für alle Gewässer einen "guten Gewässerzustand" zu erreichen. Um dieses Ziel zu erlangen, sieht die WRRL u.a. die Berücksichtigung von ökonomischen Prinzipien (z.B. Verursacherprinzip) sowie den Einsatz von ökonomischen Verfahren (z.B. Kostenwirksamkeitsanalysen) und Instrumenten (z.B. Höhe des Wasserpreises) vor.
Somit sollen ökonomische Instrumente für die Erreichung ökologischer Ziele eingesetzt werden. Daher sind weite Teile der WRRL von wirtschaftlichen Regelungen geprägt.

Die wichtigsten ökonomischen Elemente der WRRL sind:
Die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
Es existieren viele verschiedene Aktivitäten, die sich auf den Gewässerzustand auswirken können, wie z.B. Abwassereinleitungen der Industrie, die Schifffahrt oder die Wasserversorgung der privaten Haushalte.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen gilt es zu untersuchen, wie sich diese Wassernutzungen auf den Gewässerzustand auswirken. Durch die Abschätzung der zukünftigen Entwicklungen der Wassernutzungen sowie ihrer jeweiligen Wassernachfrage und der Gegenüberstellung des zukünftigen Angebots an Wasser können Rückschlüsse gezogen werden, ob im Jahr 2015 der gute Gewässerzustand erreicht werden kann oder nicht.
Die Aufstellung von kosteneffizienten Maßnahmenkombinationen
Besteht Gefahr, dass der gute Gewässerzustand nicht erreicht werden kann, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den guten Gewässerzustand zu erreichen, darf nicht nur auf der ökologischen Zielsetzung aufbauen. Vielmehr muss auch die ökonomische Seite, d.h. die Kosteneffizienz der möglichen Maßnahmen beurteilt werden. Führen zwei alternative Maßnahmen zum gleichen ökologischen Ziel, so ist die kostengünstigere Maßnahme vorzuziehen.
Die Ermittlung der Kostendeckung von Wasserdienstleistungen
Zu den Wasserdienstleistungen zählen z.B. die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Bei der Ermittlung der Kostendeckungsgrade wird zunächst untersucht, wie hoch der Preis dieser Wasserdienstleistungen ist (z.B. Wasserpreis). In einem zweiten Schritt soll herausgefunden werden, ob damit alle mit der Wasserdienstleistung verbundenen Kosten gedeckt werden. Hiermit sind nicht nur die betriebswirtschaftlichen Kosten gemeint, wie z.B. Personalkosten und Abschreibungen. Es wird auch danach gefragt, ob die so genannten Umwelt- und Ressourcenkosten gedeckt sind. Dies sind Kosten für Schäden, die externen Dritten oder der Umwelt zugefügt werden. Beispielsweise sinkt die Qualität eines Gewässers durch übermäßige Abwassereinleitung. Dadurch kann es zu Ertragseinbußen beim ansässigen Fischereiunternehmen kommen, der Erholungswert des Gewässers für Touristen sinkt etc.

Weiterhin ist es wichtig zu untersuchen, wie hoch der finanzielle Beitrag der einzelnen Wassernutzungen zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen ist. Hier ist das Verursachungsprinzip verankert: Derjenige, der die Qualität eines Gewässers durch z.B. übermäßig belastetes Abwasser beeinträchtigt, soll auch für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten aufkommen.
Seit Mai 2007 gibt es in der Reihe "Wasser in Europa - Wasser in Hessen" speziell ein Faltblatt zur wirtschaftlichen Analyse. Nähere Informationen zum Faltblatt und eine Version zum Herunterladen finden Sie hier.

Stand: 16. Mai 2007
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