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Umsetzungsbeispiele

Renaturierung des Mosbachs bei Wiesbaden
Das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan Hessen 2009 – 2015 sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich. Die hessischen Kommunen sind – mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen – Unterhaltungspflichtige an den Gewässern und Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 zu erreichen, gilt es, den Schwerpunkt verstärkt und planmäßig in die Umsetzung der Maßnahmen zu setzen.

Mit der Veröffentlichung unserer Broschüre "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in hessischen Kommunen- Beispiele aus der Praxis" Anfang Dezember 2010 wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung zu informieren und von den Erfahrungen bisheriger Maßnahmen zu profitieren.
Da es nicht möglich ist, alle Umsetzungsmaßnahmen in einer Broschüre aufzunehmen und darzustellen, haben wir uns entschlossen weitere Umsetzungsbeispiele hier an dieser Stelle einzubringen und fortzuschreiben. Es lohnt sich also diese Seite von Zeit zu Zeit zu besuchen!

Wenn Sie bereits selbst erfolgreich Maßnahmen umgesetzt haben oder sich mit einer Maßnahme in der fortgeschrittenen Planungsphase befinden, können wir diese hier vorstellen und damit andere Unterhaltungspflichtige bei der Umsetzung unterstützen.
Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.


Stand: 10. Juni 2011
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